Die SPD Fraktion der Bezirksvertretung Hombruch lehnt in konsequenter Fortführung Ihres bisherigen Votums auch weiterhin die erneute Vorlage vom 10.08.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans HOM 252 -Am Lennhofe- ab, so Markus Demtröder, Sprecher der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Hombruch. 

Neben den bisherigen Ablehnungsgründen der SPD Fraktion zu diesem geplanten Bauvorhaben (keine Versiegelung und Bebauung sondern Erhalt der ökologisch wertvollen Frei- und Naturfläche) legt die SPD Fraktion nach den Starkregenereignissen und dem damit verbundenen Hochwasser in diesem Bereich den Fokus auch auf diese Ablehnungsargumente, um das geplante Bauvorhaben zu verhindern.

Demtröder führt aus, dass aus diesem Grund die SPD Fraktion in der Bezirksvertretungssitzung am 07.09.2021 den Antrag stellen wird,

  1. den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aufzufordern, das Bebauungsplanverfahren nicht weiter zu betreiben, bis eine gutachterliche Stellungnahme der Emschergenossenschaft über die Hochwassersituation im Bereich des beabsichtigen Baugebiets nach Starkregenereignissen vorliegt.

    Die SPD Fraktion begründet dies damit, dass  sie ihre ablehnende Entscheidung gegenüber dem Bebauungsplan durch das letzte Starkregenereignis im Juli 2021 erneut bestätigt sieht. Im Bereich des Planungsgebiets kam es zu ganz erheblichen Überschwemmungen. Die Prognose der Emschergenossenschaft aus dem Jahr 2009, dass das Rückhaltebecken nahe des Plangebiets ein zukünftiges Überschwemmungsereignis ausschließen würde, hat sich nicht bestätigt. Es ist zu befürchten, dass bei erneuten Starkregenereignissen das Plangebiet wieder überschwemmt wird; dies dürfte erst recht der Fall sein, wenn das Gebiet bebaut und damit erheblich Versiegelt würde.
  2. Neben den unmittelbaren Schäden, die mit solchen Überschwemmungen verbunden sind, sieht die SPD Fraktion eine zusätzliche Gefahr darin, dass Schadstoffe, die im Boden des Plangebiets vorhanden sind, ausgeschwemmt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Boden im Plangebiet besonders kontaminiert ist (mögliche Krankenhausabfälle) oder es sich „nur“ um häufig im Ruhrgebiet vorzufindende Belastungen des Bodens mit Arsen etc. handelt.

Solange die Emschergenossenschaft keine Zusicherung gibt, dass zukünftige Überschwemmungen bei Starkregenereignissen ausgeschlossen sind, kann das Bebauungsplanverfahren nicht fortgesetzt werden.